Trainingsstützpunkte STT
Zur Förderung der leistungssportorientierten Vereine vergibt Swiss Table Tennis Verbandslabels als «Stützpunkte». Die anerkannten Stützpunkte werden von Swiss Table Tennis finanziell unterstützt und können, sofern sie die Kriterien von Swiss Olympic erfüllen, von der Nachwuchsförderung von Swiss Olympic profitieren.
Die Stützpunkte wurden eingeführt, um talentierte und trainingswillige junge SpielerInnen gemeinsam mit Gleichgesinnten nach einheitlichen, vom Nationaltrainer und durch den Rahmentrainingsplan vorgegebenen Kriterien zu fördern.
Das Verbandslabel «STT Stützpunkt» wird jeweils für einen Zeitraum von 2 Kalenderjahren vergeben; d.h. vom 01.01.2022 bis 31.12.2023 und dann wieder vom 01.01.2024 bis 31.12.2025.
Anerkannte STT Stützpunkte bis 31.12.2023
Alle Stützpunkte erfüllen zum Zeitpunkt der Anerkennung die nachfolgenden Stützpunktkriterien und verpflichten sich, diese während der Laufzeit des Stützpunktlabels ununterbrochen zu erfüllen:
Stützpunktkriterien für STT Stützpunkte
- Der Stützpunkt führt einen auf den Leistungssport ausgerichteten Trainingsbetrieb. Er bietet während mindestens 35 Wochen pro Jahr mindestens ein Leistungstraining mit der Dauer von 2.5 Stunden an.
- Der leitende Trainer hat eine Berufstrainerausbildung in der Schweiz erfolgreich abgeschlossen (Berufstrainer oder Diplomtrainer) oder die entsprechende Äquivalenzanerkennung für eine ausländische Ausbildung.
- Der Trainer muss zu mindestens 10% angestellt oder mandatiert sein. Eine ehrenamtliche Tätigkeit ist nicht ausreichend.
- Der Stützpunkt ist bereit, eng mit einem Netzwerk der Leistungssport ermöglichenden Bildungsinstitutionen (z.B. Swiss Olympic Sport/Partner School, Sportklassen, Sportgymnasium, Aufgabenhilfe, etc.) zu kooperieren.
- Der leitende Trainer oder ein Stellvertreter nimmt an den Trainertagungen von Swiss Table Tennis teil und sorgt für die Aufrechterhaltung seiner Traineranerkennung.
- An den leistungsorientierten Trainings des Stützpunkts nehmen regelmässig mindestens 5 Kaderspieler (T4-, T3- und T2-Kader) teil. An Stützpunkttrainings der Regionalverbände müssen Spieler aus mindestens 2 Vereinen teilnehmen.
- Ein Kaderspieler darf dabei total nicht mehr als 3 Stunden am Tag in Stützpunkttrainings teilnehmen
- Die Stützpunkte richten ihr Leistungssport-Training nach den inhaltlichen Vorgaben durch den Cheftrainer STT sowie nach dem Rahmentrainingsplan STT aus.
- Der Stützpunkt organisiert regelmässig Sparringpartner mit entsprechendem Niveau insbesondere für die T4 Spieler.
- Der Stützpunkt bekennt sich zur Swiss Olympic Ethik Charta sowie zum Code of Conduct von Swiss Table Tennis und lebt diese Grundsätze vor.
- Der Stützpunkt verpflichtet seine Trainer zur Einhaltung des Verhaltenskodex für Tischtennistrainer.
- Der Stützpunkt versucht die Teilnahme von aktuellen Kaderspieler*innen zu ermöglichen, welche vom Recht Gebrauch machen, in einem anerkannten STT Stützpunkt ihrer Wahl zu trainieren. Dies, sofern es das Platzangebot zulässt und die Anmeldung bis zum 31.08 des laufenden Jahres erfolgt.
- Der Stützpunkt ist bereit zur Zusammenarbeit mit Swiss Table Tennis. Der amtierende Chef Leistungssport und/oder Chef Nachwuchs werden deshalb ein- bis zweimal pro Saison jeden Stützpunkt besuchen
Ausnahme für Regionalverbände:
Die Regionalverbände werden auch dann als Stützpunkte anerkannt, wenn sie die Anforderungen an die Trainerausbildung und Anstellung (Kriterium 2, 3) und Anzahl der Kaderspieler (Kriterium 6) nicht erfüllen. Diese Ausnahme gilt nur dann, wenn in dem Regionalverband ansonsten gar kein Stützpunkt bestehen würde. Alle anderen Stützpunktkriterien (Kriterien 1, 4, 5, 7-13) müssen erfüllt werden.
Leistungen von Swiss Table Tennis an die Stützpunkte
-
- Alle Stützpunkte, die die Kriterien erfüllen, werden in der Datenbank bei Swiss Olympic angemeldet. Sie profitieren von den Subventionen aus dem «variablen Beitrag» der Nachwuchsförderung von Swiss Olympic. Die Höhe des Beitrags bemisst sich an den Anstellungsprozenten der im Stützpunkt angestellten Berufstrainer zu einem vordefinierten Stichtag (für die Periode 2022-2023 am 30.06.2022). Swiss Table Tennis leitet den Betrag, den Swiss Olympic pro Stützpunkt zuspricht, vollumfänglich an die Stützpunkte weiter.
- Stützpunkte der Regionalverbände, die unter die Ausnahmeregelung fallen, erhalten keine Subventionen aus den variablen Beiträgen der Nachwuchsförderung.
- Die Stützpunkte melden ihre Trainings (breitensport- und leistungssportorientierte Trainings) über ihren J+S Coach bei J+S an erhalten die J+S Subventionen direkt von J+S. Für die Anmeldung und Entschädigung gelten die Regelungen von J+S.
- Swiss Table Tennis verteilt 50% des von Swiss Olympic zugesprochenen „Sockelbeitrags“ der Nachwuchsförderung anhand folgender Kriterien auf die Stützpunkte:
-
- Jeder Stützpunkt erhält eine Pauschale von CHF 1‘000.00. Stützpunkte mit Ausnahmeregelung erhalten eine Pauschale von CHF 500.00.
- Der verbleibende Betrag wird anteilsmässig auf die Stützpunkte aufgeteilt: Massgebend ist die Anzahl der Athleten der Stufen T3 und T4, die während mindestens 28 Wochen pro Saison am Training teilgenommen haben. T4-Athleten werden doppelt gewertet.
- Diese Leistung von STT basiert auf der im Jahr 2012 zugunsten des Leistungssports beschlossenen Erhöhung der Lizenzen.
-
Kosten
- Der organisierende Club bzw. Regionalverband entscheidet, ob er den Athleten einen Teilnehmerbeitrag von bis zu CHF 200.00 pro Saison in Rechnung stellen will
- An Stützpunkten, an denen STT die Trainer entschädigt und die Kosten für Hallenmiete und Bälle trägt, verlangt STT von den Athleten einen Teilnehmerbeitrag von CHF 200.00 pro Saison
- An allen anderen Stützpunkten verlangt STT von den Athleten keinen Teilnehmerbeitrag
Vorgehen zum Erhalt des Verbandslabels «STT Stützpunkt»
- Clubs oder Regionalverbände, die für den Zeitraum 01.01.2022 – 31.12.2023 als «STT Stützpunkt» anerkannt werden wollen, müssen der Geschäftsstelle STT einen schriftlichen Antrag mit allen relevanten Angaben für ihr(e) Stützpunkttraining(s) einreichen «Antrag STT Stützpunkt»
- Die SPOKO entscheidet über die Anerkennung als Stützpunkt anhand der oben genannten Kriterien.
- Die Stützpunkte welche für den Zeitraum 01.01.2022-31.12.2023 anerkannt werden, werden entsprechend an Swiss Olympic gemeldet.
- Sofern ein anerkannter Stützpunkt während der 2 Jahresperiode die Kriterien nicht mehr erfüllt, kann, Swiss Table Tennis die Verbandsleistungen reduzieren oder streichen.
- Für die Meldung der Trainerqualifikation und der Stellenprozente gilt der Stichtag 30.06.2022; d.h. alle Berufstrainer werden mit den Stellenprozenten zum 30.06.2022 auf dem Stützpunkt-Antragsformular angemeldet. Stützpunkten, die planen, zum 01.07.2022 einen qualifizierten Trainer anzustellen, wird empfohlen, diesen bereits zum 01.06.2022 anzustellen, um von den Trainersubventionen (für 2 Jahre) zu profitieren. Nach diesem Datum können für 2 Jahre keine weiteren Trainer mehr bei Swiss Olympic gemeldete werden. Stützpunkte, deren Trainer sich in der Ausbildung zum Berufs- oder Diplomtrainer oder im Anerkennungsverfahren für ausländische Trainer befindet, melden dies ebenfalls mit ihrem Stützpunktantrag.